Ein Tag für die Leute, die im Haus die Verantwortung tragen: Datenschutz, Compliance, Legal, Betriebsrat. Keine Tool-Show, sondern Einordnung — was gilt schon, was kommt, und was heißt das für eure Use Cases. Inhouse in ganz DACH, online oder vor Ort.
Die Schulungspflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Nicht ab August 2026.
Ich höre diesen Irrtum in fast jedem Erstgespräch. Irgendwo steht „AI Act ab August 2026“, und daraus wird im Kopf: Wir haben noch Zeit. Habt ihr nicht. Artikel 4 der KI-Verordnung ist am 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Seitdem musst du sicherstellen, dass alle, die in deinem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das ist keine Empfehlung, das ist geltendes Recht. Auch die Bundesnetzagentur stellt das so dar.
Wenn du in einem Unternehmen für Datenschutz oder Compliance zuständig bist, kennst du die Lage: Copilot ist ausgerollt, irgendwer im Marketing nutzt ChatGPT, die Entwicklung testet ein lokales Modell — und niemand hat je aufgeschrieben, wer davon eigentlich geschult ist. Genau da setze ich an.
Der Stichtag existiert, aber er bedeutet etwas anderes, als die meisten denken. Neu sind zwei Dinge.
Erstens die Transparenzpflichten. Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Für euch heißt das ganz praktisch: Chatbot auf der Website kennzeichnen, KI-generierte Bilder kennzeichnen, automatisierte Antworten kennzeichnen.
Zweitens der Sanktionsrahmen. Die Verordnung gilt EU-weit, aber wer wie sanktioniert, regeln die Mitgliedstaaten. In Deutschland macht das das KI-Durchführungsgesetz. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 7. Juli 2026. Zuständig als Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Der Textarchiv-Eintrag des Bundestages dokumentiert das Verfahren.
Merk dir die Trennung: Die Pflicht läuft seit Februar 2025. Der Rahmen, in dem sie durchgesetzt wird, steht seit 2026. Wer erst jetzt anfängt, holt eineinhalb Jahre auf.
Dieser Tag ist für die Rollen gebaut, die im Haus beurteilen müssen, nicht für die, die nur anwenden:
Nicht für normale Mitarbeitende. Wer einfach nur Copilot im Alltag nutzt, braucht keine Risikoklassen-Diskussion, sondern eine kurze, saubere Awareness-Schulung. Dafür gibt es den Selbstlernkurs weiter unten — der ist genau dafür gebaut und deutlich günstiger.
Du brauchst kein technisches Vorwissen und keine Erfahrung mit KI-Tools. Was du mitbringen solltest:
Artikel 4 verlangt Kompetenz, die zur Rolle passt — nicht für alle dasselbe. Die Handreichung von BMDS und BAköV unterscheidet vier Ebenen. Diese Aufteilung nutze ich als Raster, wenn wir euer Schulungskonzept aufsetzen:
| Rolle | Was sie können muss | Passendes Format |
|---|---|---|
| Nutzende | Grenzen der Werkzeuge kennen, Halluzinationen erkennen, wissen, was nicht hineingehört, Ergebnisse prüfen statt übernehmen. | Selbstlernkurs, 1–2 Stunden |
| Technik | Systeme einordnen, Datenflüsse verstehen, Protokollierung und technische Schutzmaßnahmen umsetzen. | Workshop mit Hands-on |
| Management | Chancen und Risiken abwägen, Verantwortlichkeiten festlegen, Budget und Roadmap steuern. | Kompakter Impuls, halber Tag |
| Recht & Compliance | Risikoklassen zuordnen, Pflichten ableiten, Nachweise führen, Schnittstelle zur DSGVO beherrschen. | Dieser Inhouse-Tag |
Der praktische Nutzen dieser Tabelle: Du musst nicht alle gleich teuer schulen. Die Breite läuft über E-Learning, die Tiefe über einen Tag im Raum. Das ist auch das Modell, das ich unten anbiete.
Um diesen Punkt räumt sich gerade viel Unsinn auf dem Markt an. Artikel 4 verlangt keine Zertifizierung. Es gibt kein Pflichtsiegel, keine akkreditierte Prüfstelle und keine Urkunde, die irgendeine Behörde sehen will. Bitkom Consult stellt das ebenso klar.
Was die Verordnung verlangt, ist Nachweisbarkeit. Du musst zeigen können, dass du das Thema strukturiert angegangen bist. In der Praxis reichen drei Dinge:
Wenn dir jemand eine „gesetzlich vorgeschriebene AI-Act-Zertifizierung“ verkaufen will: Das ist frei erfunden. Frag nach der Rechtsgrundlage, dann wird das Gespräch kurz.
Die KI-Verordnung ersetzt den Datenschutz nicht, sie kommt obendrauf. Fast jeder Use Case im Unternehmen berührt personenbezogene Daten — spätestens die der eigenen Belegschaft, sobald Copilot in Teams mitläuft.
Die Datenschutzkonferenz hat dazu die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ veröffentlicht. Die findest du bei den Orientierungshilfen der DSK. Wir gehen sie im Inhouse-Tag durch, weil sie genau die Brücke schlägt, die euch im Alltag fehlt: von der abstrakten Risikoklasse zur konkreten Frage, ob dieser eine Use Case so laufen darf.
Kein Frontalvortrag über sieben Stunden. Der Tag ist als Arbeitstag gebaut — ihr geht mit Zwischenergebnissen raus, nicht nur mit Folien.
Es wäre Unsinn, die gesamte Belegschaft einen Tag lang über Risikoklassen diskutieren zu lassen. Und es wäre genauso Unsinn, deine Legal-Abteilung mit einem 90-Minuten-E-Learning abzuspeisen. Deshalb trenne ich das:
ab 20,60 € pro Person
Awareness-Schulung nach Artikel 4 für alle, die KI im Job nutzen. In kurze Lektionen geteilt, in einer Mittagspause durchziehbar.
vierstelliger Bereich pro Tag · ⚠ von Damian zu bestätigen
Der Tag, den diese Seite beschreibt. An euren Use Cases, mit euren Leuten, mit einem Nachweiskonzept am Ende.
In den meisten Häusern ist die Kombination die richtige: Der Kurs deckt die Belegschaft ab und läuft für Nachzügler dauerhaft weiter. Der Tag bringt die Leute auf Stand, die beurteilen müssen.
Offen — bitte von Damian ergänzen: ein belegbarer Referenzsatz mit Name und Firma aus einer durchgeführten AI-Act-Schulung. Ich habe in den vorhandenen Unterlagen kein freigegebenes Zitat gefunden und erfinde keines. Kundenliste (WAGO, Melitta, Bilstein u. a.) ist vorhanden, ein zitierfähiger Satz mit Freigabe nicht.
Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung ist am 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Seitdem musst du dafür sorgen, dass alle Personen, die in deinem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Der oft genannte 2. August 2026 ist ein anderer Stichtag. Er betrifft weitere Pflichten und die Sanktionen — nicht den Start der Schulungspflicht. Wer bis dahin wartet, ist seit über einem Jahr in der Pflicht, ohne sie erfüllt zu haben.
Zwei Dinge. Erstens greifen die Transparenzpflichten: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Zweitens greift der nationale Sanktionsrahmen.
In Deutschland regelt das KI-Durchführungsgesetz die Zuständigkeiten. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 7. Juli 2026. Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Artikel 4 selbst ist nicht mit einem eigenen Bußgeld belegt. Gefährlich wird es indirekt: Fehlende KI-Kompetenz führt zu Fehlern, und die fallen dann unter Vorschriften, die sehr wohl sanktioniert sind — etwa unzulässige Praktiken oder Verstöße gegen die Pflichten bei Hochrisiko-Systemen.
Dazu kommt die zivilrechtliche Seite. Wenn ein Mitarbeitender personenbezogene Daten in ein Tool kippt, das dafür nicht freigegeben ist, ist das zuerst ein Datenschutzproblem — und die Frage nach der Schulung kommt sofort hinterher.
Der ehrliche Punkt: Niemand kommt und prüft am 3. August. Aber wenn etwas passiert, ist die erste Frage der Aufsicht, was du zur Qualifizierung getan hast.
Alle, die KI-Systeme im Auftrag des Unternehmens betreiben oder nutzen. Das ist heute in den meisten Häusern deutlich mehr als gedacht — Copilot in Outlook zählt genauso wie ChatGPT in der Marketingabteilung.
Aber nicht alle in derselben Tiefe. Artikel 4 verlangt Kompetenz, die zur Rolle passt. Eine Sachbearbeiterin, die Copilot für Mailentwürfe nutzt, braucht etwas anderes als jemand, der ein Modell einkauft.
Der Wortlaut stellt auf Personen ab, die in deinem Auftrag mit den Systemen umgehen. Externe sind damit nicht automatisch draußen.
Praktisch löst du das über zwei Wege: Entweder du nimmst sie in deine Schulung mit auf, oder du lässt dir vertraglich nachweisen, dass sie eigenständig geschult sind. Beides ist sauber — nichts zu tun ist es nicht.
Drei Bausteine reichen in der Praxis: eine Teilnehmerliste mit Datum, eine inhaltliche Agenda (was wurde vermittelt) und eine personalisierte Bestätigung pro Person.
Wichtig ist die Wiederholbarkeit. Neue Leute kommen dazu, Tools ändern sich. Ein Nachweis von einmalig 2025 trägt 2027 nicht mehr. Deshalb kombiniere ich den Inhouse-Tag mit dem Selbstlernkurs — der läuft für Nachzügler einfach weiter.
Die Verordnung schreibt kein Format vor. E-Learning reicht für die Breite der Belegschaft völlig aus — genau dafür gibt es meinen Selbstlernkurs.
Für Datenschutz, Compliance und Legal reicht es meist nicht. Dort geht es um Einordnung, Risikoklassen und eure konkreten Use Cases. Diese Diskussion funktioniert im Raum besser als im Video.
Nein. Artikel 4 verlangt keine Zertifizierung, kein Siegel und keine akkreditierte Prüfung. Es gibt dafür auch keine offizielle Stelle.
Verlangt wird Nachweisbarkeit — dass du zeigen kannst, wer wann was gelernt hat. Wenn dir jemand eine „AI-Act-Zertifizierung“ verkaufen will, die angeblich Pflicht sei: Das stimmt nicht.
Die Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde und koordiniert die nationale Aufsicht. Das regelt das KI-Durchführungsgesetz.
Für euch heißt das: Die Datenschutzaufsicht bleibt für personenbezogene Daten zuständig, die Bundesnetzagentur kommt für die KI-Verordnung dazu. Zwei Behörden, zwei Blickwinkel, ein Sachverhalt.
Eng. Fast jeder KI-Use-Case im Unternehmen berührt personenbezogene Daten — spätestens die der eigenen Belegschaft.
Die Datenschutzkonferenz hat dazu eine Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ veröffentlicht. Die nehme ich im Inhouse-Tag mit durch, weil sie die Brücke zwischen beiden Regelwerken schlägt.
Ein Tag, 8 Unterrichtseinheiten, üblicherweise 09:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagspause.
Zur Gruppengröße: ⚠ von Damian zu bestätigen — Damian trägt die verbindliche Obergrenze nach. Für eine Diskussionsrunde mit Legal und Compliance sollte die Gruppe klein genug bleiben, dass jeder seine Fälle einbringen kann.
Der Selbstlernkurs für die Breite startet bei 20,60 € pro Person.
Der Inhouse-Tag liegt im vierstelligen Bereich pro Tag, zzgl. Reisekosten. Der genaue Satz: ⚠ von Damian zu bestätigen. Am schnellsten klären wir das in einem kurzen Gespräch — dann weißst du auch gleich, ob der Tag überhaupt der richtige Schritt für euch ist.
30 Minuten, kostenlos. Du erzählst mir, was bei euch läuft — ich sage dir ehrlich, ob ein Inhouse-Tag der richtige Schritt ist oder ob der Selbstlernkurs für euch reicht.